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BSG, 23.05.1995 - 13/4 RA 13/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Erhöhung der Altersrente - Anforderungen an die Bewertung der ersten fünf Kalenderjahre seit dem Eintritt in die Versicherung - Anforderungen an die Ermittlung der Beitragszeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Prüfungsmaßstab ist Art. 14 GG, da die vom Kläger in der Zeit bis zum Inkrafttreten des § 70 SGB VI am 1. Januar 1992 erworbene Rentenanwartschaft vom Schutzbereich dieser Verfassungsnorm erfaßt wird (…vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff = SozR 7610 § 1587 Nr. 1; BVerfGE 58, 81, 109 = SozR 2200 § 1555a Nr. 7).Insofern kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, daß § 70 Abs. 3 Satz 2 SGB VI - ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 32 Abs. 4 AVG - eine Vergünstigung vorsieht, die gerade darin besteht, daß für den betreffenden Zeitraum Mindestwerte berücksichtigt werden sollen, die über die insoweit tatsächlich erbrachte Eigenleistung hinausgehen können (vgl BVerfGE 58, 81, 109; 69, 272, 301f).
Der Gesetzgeber hatte hier nicht nur deswegen eine besonders große Gestaltungsfreiheit (vgl BVerfGE 53, 257, 293), weil bei Rentenanwartschaften die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen bereits von vornherein angelegt ist (vgl BVerfGE 58, 81, 110;… 70, 101, 111 = SozR 2200 § 1260c Nr. 17), sondern auch, weil es lediglich um die Begrenzung von Positionen ging, die Ausdruck besonderer Vergünstigungen waren (vgl BVerfGE 58, 81, 111).
Die vom Kläger errechnete Rentenminderung von 106, 28 DM im Monat hält sich in einem vertretbaren Rahmen, wenn man berücksichtigt, daß sie bereits durch die nächsten beiden Rentenanpassungen mehr als ausgeglichen wurde (vgl dazu allgemein BVerfGE 58, 81, 117; 76, 220, 242).
Auch das BVerfG hat in einem vergleichbaren Zusammenhang Rentenminderungen von 3 bis 8 % nicht als übermäßig nachteilig angesehen (vgl BVerfGE 58, 81, 115 ff, 122).
Härten, die mit einer derartigen Stichtagsregelung verbunden sind, müssen dann hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl BVerfGE 58, 81, 126).
Wenn der Gesetzgeber bei der Wahl des Zeitpunktes dem Schutz der Bestandsrenten den Vorzug vor dem Schutz von Rentenanwartschaften gegeben hat, so ist das nach den Gesamtumständen der vorliegenden Regelung nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 58, 81, 127, ähnlich auch BVerfGE 87, 1, 45).
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Sie müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl zB BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).Sie würde nur dann fehlen, wenn evident wäre, daß die angestrebte Einsparung und Konsolidierung mit weniger einschneidenden Mitteln hätten erreicht werden können (vgl BVerfGE 76, 220, 241).
Die vom Kläger errechnete Rentenminderung von 106, 28 DM im Monat hält sich in einem vertretbaren Rahmen, wenn man berücksichtigt, daß sie bereits durch die nächsten beiden Rentenanpassungen mehr als ausgeglichen wurde (vgl dazu allgemein BVerfGE 58, 81, 117; 76, 220, 242).
Auch unter dem Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes, der ebenfalls im Rahmen des Art. 14 GG zu berücksichtigen ist (vgl BVerfGE 70, 101, 114; 76, 220, 244f), vermag der erkennende Senat keine Verfassungswidrigkeit darin zu sehen, daß § 70 Abs. 3 SGB VI vom 1. Januar 1992 an übergangslos auf alle neuen Rentenansprüche anzuwenden ist.
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Der Gesetzgeber hatte hier nicht nur deswegen eine besonders große Gestaltungsfreiheit (vgl BVerfGE 53, 257, 293), weil bei Rentenanwartschaften die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen bereits von vornherein angelegt ist (vgl BVerfGE 58, 81, 110; 70, 101, 111 = SozR 2200 § 1260c Nr. 17), sondern auch, weil es lediglich um die Begrenzung von Positionen ging, die Ausdruck besonderer Vergünstigungen waren (vgl BVerfGE 58, 81, 111).Der damit erzielte Spareffekt ist sicher nicht bloß marginal (vgl dazu allgemein BVerfGE 70, 101, 112).
Auch unter dem Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes, der ebenfalls im Rahmen des Art. 14 GG zu berücksichtigen ist (vgl BVerfGE 70, 101, 114; 76, 220, 244f), vermag der erkennende Senat keine Verfassungswidrigkeit darin zu sehen, daß § 70 Abs. 3 SGB VI vom 1. Januar 1992 an übergangslos auf alle neuen Rentenansprüche anzuwenden ist.
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Der Gleichheitsgrundsatz will vielmehr ausschließen, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 87, 1, 36 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).Wenn der Gesetzgeber bei der Wahl des Zeitpunktes dem Schutz der Bestandsrenten den Vorzug vor dem Schutz von Rentenanwartschaften gegeben hat, so ist das nach den Gesamtumständen der vorliegenden Regelung nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 58, 81, 127, ähnlich auch BVerfGE 87, 1, 45).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Prüfungsmaßstab ist Art. 14 GG, da die vom Kläger in der Zeit bis zum Inkrafttreten des § 70 SGB VI am 1. Januar 1992 erworbene Rentenanwartschaft vom Schutzbereich dieser Verfassungsnorm erfaßt wird (vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff = SozR 7610 § 1587 Nr. 1;… BVerfGE 58, 81, 109 = SozR 2200 § 1555a Nr. 7).Der Gesetzgeber hatte hier nicht nur deswegen eine besonders große Gestaltungsfreiheit (vgl BVerfGE 53, 257, 293), weil bei Rentenanwartschaften die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen bereits von vornherein angelegt ist (vgl BVerfGE 58, 81, 110;… 70, 101, 111 = SozR 2200 § 1260c Nr. 17), sondern auch, weil es lediglich um die Begrenzung von Positionen ging, die Ausdruck besonderer Vergünstigungen waren (vgl BVerfGE 58, 81, 111).
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Es handelt sich um eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet ist; sie genießt den Schutz der Eigentumsgarantie, weil sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (vgl zB BVerfGE 69, 272, 300 = SozR 2200 § 165 Nr. 81).Insofern kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, daß § 70 Abs. 3 Satz 2 SGB VI - ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 32 Abs. 4 AVG - eine Vergünstigung vorsieht, die gerade darin besteht, daß für den betreffenden Zeitraum Mindestwerte berücksichtigt werden sollen, die über die insoweit tatsächlich erbrachte Eigenleistung hinausgehen können (vgl BVerfGE 58, 81, 109; 69, 272, 301f).
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Die verschiedene Behandlung von Altersrentnern der Sozialversicherung (vgl §§ 35 ff SGB VI) und Ruhegehaltsempfängern (vgl §§ 4 ff des Beamtenversorgungsgesetzes ) ist verfassungsrechtlich schon deshalb hinzunehmen, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 40, 121, 139 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74] = SozR 2400 § 44 Nr. 1). - BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Unter diesen Umständen mußte der Gesetzgeber den betroffenen Versicherten von Verfassungs wegen nicht die Möglichkeit einräumen, durch eigene Dispositionen den Eintritt eines Schadens zu vermeiden (vgl dazu allgemein BVerfGE 75, 78, 98f, 103f = SozR 2200 § 1246 Nr. 142). - BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83
Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Auch an diese Verfassungsnorm ist der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gebunden (vgl BVerfGE 74, 203, 214 [BVerfG 10.02.1987 - 1 BvL 15/83] = SozR 4100 § 120 Nr. 2). - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 4 RA 13/94
Zwar ist der Gesetzgeber grundsätzlich gehalten, bei schwerwiegenden Eingriffen in eigentumsgeschützte Rechtspositionen schonende Übergangsregelungen vorzusehen (vgl zB BVerfGE 72, 9, 24 = SozR 4100 § 104 Nr. 13). - BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85
Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
- BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94
Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung
Die Änderung der Bewertung dieser Zeiten im SGB VI ist jedoch eine zulässige Neubestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums (zu § 70 Abs. 3 Satz 2 SGB VI ebenso: 13. Senat, Urteil vom 23. Mai 1995 - 13/4 RA 13/94; siehe auch Urteile des Senats vom 18. April 1996 - 4 RA 51/94, 4 A 78/94 und 4 A 120/94). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 120/94
Höhe einer Regelaltersrente - Fehlen eienr Rechtsgrundlage - …
Daß die Beschränkung der allein auf staatlicher Gewährleistung beruhenden Vergünstigung des bisherigen § 32 Abs. 4 AVG durch § 70 Abs. 3 SGB VI verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegne, habe das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 8. Dezember 1993 (L 8 An 116/93; vom Kläger mit der Revision angegriffen im Verfahren 13/4 RA 13/94) bereits überzeugend ausgeführt.Die vorgenommene Änderung in der Anrechnung und Bewertung der genannten Zeiten durch das SGB VI stellt jedoch eine zulässige Neubestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums durch den Gesetzgeber (zu § 70 Abs. 2 Satz 3 SGB VI ebenso: 13. Senat, Urteil vom 23. Mai 1995 - 13/4 RA 13/94, siehe auch Urteile des Senats vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94, 4 RA 51/94 und 4 RA 78/94) dar.
- SG Dortmund, 28.05.1998 - S 4 An 277/97
Gewährung einer Regelaltersrente; Berechnung der Rente
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- BSG, 22.10.1996 - 4 RA 111/94
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beim Bestandsschutz bei …
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, sind die Einschränkungen, welche im Rahmen des § 70 Abs. 3 SGB VI im Vergleich zu § 32 Abs. 4 Buchst. b AVG bei der Bewertung der ersten Versicherungsjahre erfolgt sind, mit dem GG vereinbar (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Mai 1995 - 13/4 RA 13/94 - im Ergebnis ebenso BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 1). - LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 593/05
Anspruch auf die Gewährung einer höheren Altersrente wegen Anrechenbarkeit von …
Der Widerspruch wurde unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 23.05.1995, Az. 13/4 RA 13/94 mit Teil-Widerspruchsbescheid vom 22.05.2000 als unbegründet zurückgewiesen. - LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 22 R 185/13
Altersrente - Zeit der Fach- und Hochschulausbildung - Rentenauskunft kein …
Gegenstand der Eigentumsgarantie sind somit Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrem Gesamtbestand, wie sie sich aus dem funktionalen Zusammenwirken der verschiedenen Elemente nach der jeweiligen Gesetzeslage ergeben, nicht hingegen einzelne Anspruchs- bzw. Berechnungselemente (Bundessozialgericht - BSG…, Urteil vom 19. April 2011 - B 13 R 27/10 R, abgedruckt in BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3; BSG…, Urteil vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94, abgedruckt in SozR 3-2600 § 71 Nr. 1 = BSGE 78, 138; BSG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 13/4 RA 13/94, zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 31/00
Rentenversicherung
Der 13. Senat des BSG, der in seinem Urteil vom 23.05.1995 (- B 13/4 RA 13/94 -, DAngVers 1995, S. 373) über einen Sachverhalt zu entscheiden hatte, bei dem sich die gesetzliche Neuregelung negativ auswirkte, hat zutreffend darauf hingewiesen, dass entsprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung eine Konzentration auf Zeiten beruflicher Ausbildung beabsichtigt gewesen sei (Hinweis auf BTDrs. 11/4124, S. 136 ff., 143). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 78/94
Anspruch auf höhere Altersrente - Rechtsverbindlichkeit einer Auskunft über Höhe …
Die Änderung der Bewertung dieser Zeiten im SGB VI ist jedoch eine zulässige Neubestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums (zu § 70 Abs. 3 Satz 2 SGB VI ebenso: 13. Senat, Urteil vom 23. Mai 1995 - 13/4 RA 13/94; siehe auch Urteile des Senats vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie 4 RA 51/94 und 4 RA 120/94). - LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 109/01
Invalidenrentenanspruch nach dem RÜG - Wohnsitzverlegung vor dem 18.5.1990 - …
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eine gesetzliche Stichtagsregelung dann verfassungsmäßig, wenn sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. nur: BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, 13/4 RA 13/94 m.w.N.). - LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 502/05
Streit um einen Anspruch auf höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die …
Soweit die Klägerin Zweifel daran habe, dass die Rechtsänderungen durch das WFG verfassungskonform seien, werde auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Mai 1995, Az.: 13/4 RA 13/94 verwiesen. - BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96
Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB …
- BSG, 18.04.1996 - 4 RA 51/94
Anspruchsbegründung durch Rentenauskunft - Vermögenswerte Rechtspositionen in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 271/12
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung vor dem 17. Lebensjahr
- LSG Bayern, 10.04.2008 - L 20 R 519/05
Bemessung der Höhe der Altersrente eines teilweise mit Beitragsleistungen zur …
- LSG Bayern, 20.09.2006 - L 13 R 17/06
Berücksichtigung beitragsfreier Anrechnungszeiten hinsichtlich der Ausbildung bei …
- LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4204/03
Bewertung und Anrechnungsdauer von Zeiten einer schulischen Ausbildung; …
- LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 192/00
Pflege von Angehörigen im Beitrittsgebiet vor dem Beitritt der ehemaligen DDR; …
- LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 129/00
- LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 4220/03
Streit um höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die Bewertung …
- LSG Niedersachsen, 25.10.2001 - L 1 RA 139/01
Aufhebungsvertrag über Beschäftigungsverhältnis; Uneingeschränkte Verfügbarkeit …
- LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 1 RA 142/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 RA 71/03
- BSG, 13.03.2012 - B 13 R 25/12 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 9 R 109/14
- SG Stade, 19.05.2008 - S 31 R 426/06